Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen

Adressen von Anerkennungsstellen

Adressen der für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein

Publikationen zum Thema Anerkennung von access:

Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Schleswig-Holstein

Handbuch: Anerkennung ausländischer Lehrerinnen- und Lehrerqualifikationen in Schleswig-Holstein - Bestandsaufnahme und Ratgeber

Bestandsaufnahme und Ratgebe: Anerkennung ausländischer Qualifikationen von Ärztinnen und Ärzten in Schleswig-Holstein

weitere Publikationen zum Thema:

Studie "Brain Waiste"

Publikation des BAMF zu Anerkennung und Berufszugang für Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Publikation des BAMF zu Anerkennung und Berufszugang für Ärzte und Fachärzte mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Anerkennungsgesetz:

Bundesrat beschließt Anerkennungsgesetz

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellungund Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (PDF 351 kB, Stand 6.12.2011) zu finden.

Eckpunkte zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen"

weitere Informationen:
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Bundesweites Informationsportal zur beruflichen Anerkennung

Das IQ-Netzwerk Niedersachsen hat zur Unterstützung der Anerkennungsberatungsstellen eine Informationsdatenbank (WIKI) erstellt: www.iq-niedersachsen.de/wiki

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Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Schleswig-Holstein

Dieser Leitfaden erschien in der ersten Förderperiode des Projektes access — Agentur zur Förderung der Bildungs- und Berufszugänge für Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein in enger Anlehnung an den Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse in Hamburg, der im Oktober 2006 vom Projekt Integrationslotse Hamburg in Trägerschaft des Diakonischen Werks Hamburg herausgegeben wurde. Nachdem die erste und zweite Auflage unseres Leitfadens nun schon vergriffen sind, haben wir eine Aktualisierung und Überarbeitung des Leitfadens für Schleswig-Holstein vorgenommen und die 3. Auflage herausgegeben.

Er bietet Informationen über die Anerkennung von Schul- und Berufs-, und akademischen Abschlüssen, über zuständige Stellen und den Verfahren zugrunde liegende Regelungen. 

Für die deutsche Version des Leitfadens klicken Sie bitte hier.

Für die türkische Version des Leitfadens klicken Sie bitte hier.

Für die englische Version des Leitfadens klicken Sie bitte hier.

Für die russische Version des Leitfadens klicken Sie bitte hier.

Für die persische Version des Leitfadens klicken Sie bitte hier.   

    

Bundesrat hat Anerkennungsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat am 7.11.2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt.

In diesem Gesetz werden über 60 Gesetze und Verordnungen neu geregelt, die zum 01. März 2012 in Kraft treten sollen. Danach sollen bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen von ausländischen Qualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bmbf.de/press/3171.php

Anerkennung ausländischer Qualifikationen von Ärztinnen und Ärzten in Schleswig-Holstein - Bestandsaufnahme und Ratgeber -

Juni 2011: Das Thema „Anerkennung von ausländischen Qualifikationen“ unterliegt einem ständigen Wandel. Für diese Publikation haben wir uns bemüht, wichtige Regelungen und praktische Erfahrungen in Schleswig-Holstein aus Sicht des Arztberufs aktuell und übersichtlich darzustellen. An dieser Stelle sei auch auf eine aktuelle Publikation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hingewiesen, die einen umfangreichen Überblick zum Berufszugang
für ÄrztInnen und FachärztInnen mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland bietet.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stand dagegen die besondere Situation im Land Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind Ergebnisse von Gesprächen und Interviews mit Migrantinnen und Migranten über ihre Bemühungen und (Miss-)Erfolge eingeflossen.

Diese Publikation von Julia Lembke liegt hier pdf vor.

01/19/11

Anerkennung ausländischer Lehrqualifikation in Schleswig-Holstein

Hochqualifizierte ZuwanderInnen haben immer wieder Probleme, ihre ausländischen Qualifikationen anerkennen zu lassen und arbeiten häufig in Tätigkeitsbereichen, für die sie eigentlich überqualifiziert sind. Im Zuge der interkulturellen Öffnung von Schulen werden Lehrkräfte mit Migrationshintergrund gesucht. Da die Tätigkeit der Leherkräfte zu den reglementierten Berufen gehört, muss eine Anerkennung durch die zuständige Behörde vorliegen. Dies ist leider nur in wenigen Fällen zu erreichen.

Diese Problematik wird ausführlich im aktuellen Handbuch zur Situation der Lehrkräfte in Deutschland und Schleswig-Holstein, zur Situation der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund und zu den Prinzipien der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland behandelt. Anhand von Fallbeispielen werden die Anerkennungsverfahren in Schleswig-Holstein für EU-BürgerInnen, für SpätaussiedlerInnen und für Personen aus Drittstaaten sehr eindrücklich geschildert.


Diese Bestandsaufnahme ist von Juila Lembke erarbeitet worden und wird vom Projekt access im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. herausgegeben.

Bestellungen werden gern entgegen genommen:

Projekt access
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Oldenburger Str. 25
D-24143 Kiel

access[at]frsh.de

Als .pdf kann dieser Ratgeber hier herunter geladen werden.

Anerkennungsgesetz: Debatte im Kieler Landtag

Am Freitag, 25.03.2011 wurde im Kieler Landtag das Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen debattiert.

Trotz aller Unterschiede in den Positionen waren sich alle Fraktionen darin einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten durch die häufig fehlende Anerkennung ihrer mitgebrachten Abschlüsse erschwert ist. Hier wird von allen Handlungsbedarf gesehen.

In den Fällen, in denen es überhaupt ein geregeltes Anerkennungsverfahren gibt, sind die Zuständigkeiten bei unterschiedlichsten Stellen unübersichtlich. Nicht selten werden die Betroffenen von einer Stelle zur nächsten gereicht. Im Falle einer Teilanerkennung des Abschlusses sind Möglichkeiten der Nachqualifizierung nötig, um den gelernten Beruf in Deutschland ausüben zu können.

Die Landtagsdebatte bezog sich auf die aktuellen Diskussionen auf Bundesebene: Am Mittwoch, 23.03.2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, das den Zugang zu geregelten Anerkennungsverfahren vereinfachen und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern soll. Der Gesetzentwurf ist auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung zu finden:
http://www.bmbf.de/pubRD/anerkennungsgesetz_-_entwurffinal.pdf

Und das Ergebnis der Debatte in Schleswig-Holstein: Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 17/1375) wurde angenommen.
Die Anträge von der Fraktion Die Linke und der SPD wurden durch die Ein-Stimmen-Mehrheit der Regierung abgelehnt.

In den Pressemeldungen finden sich die Reden der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der SPD-Fraktion, des Südschleswigschen Wählerverbandes, von Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.

Für Bildungseinrichtungen und Anerkennungsbehörden in den Ländern erstellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Ausbildungen mit den entsprechenden deutschen Ausbildungsgängen.

Die Gutachten der Zentralstelle betreffen alle Bereiche des Bildungswesens: schulische und berufliche Ausbildungen ebenso wie den Hochschulbereich. Wir geben Auskunft zu Fragen der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, des Hochschulzugangs, des Zugangs zu weiterführenden Studien, der Anrechnung von Studienleistungen oder des Erwerbs und der Führung ausländischer Grade und Funktionsbezeichnungen.

Für InhaberInnen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert.

Weitere Informationen unter:
http://www.kmk.org/zab/unsere-aufgaben.html

 

Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Zeugnisbewertungen werden nur für abgeschlossene ausländische Hochschulausbildungen ausgestellt. Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

Weitere Informationen über Zeugnisbewertung unter:
http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html


Kontakt:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Lennéstr. 6
53113 Bonn

zabservice(at)kmk.org

Telefonische Anfragen werden Mo, Di, Do in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228 501-664 entgegen genommen.

Informationsportal zur beruflichen Anerkennung bundesweit

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Schul-  und  Berufsabschlüsse in verschiedenen Bundesländern gibt es seit Anfang 2008 im Informationsportal

www.berufliche-anerkennung.de.

Das Portal wird betrieben von „Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH“, die das „Kompetenzzentrum MigraNet“ koordiniert, eines der sechs Kompetenzzentren in Deutschland, die das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Netzwerk IQ („Integration durch Qualifizierung“) bilden.

Studie "Brain Waiste" veröffentlicht

Im Rahmen des Projektes „Global Competences“ der „Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH“ wurde im Jahr 2007 eine wissenschaftliche Untersuchung zur Anerkennungspraxis in ganz Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Studie Brain Waste auf dem Informationsportal berufliche-anerkennung.de veröffentlicht und unter folgendem Link herunterzuladen:

http://www.berufliche-anerkennung.de/index.php/brain-waste

Letzte Aktualisierung der Texte dieser Seite: 01.02.2012