Existenzgründung

Grundsätzliches

Zuschüsse für ExistenzgründerInnen

Formen von Kleingründungen

Beratungsstellen

Handwerkskammern

Industrie- und Handelskammern

Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein

Weitere nützliche Informationen

 


Existenzgründung

Grundsätzliches

Existenzgründung bedeutet, selbst UnternehmerIn zu werden. Für diesen Entschluss kann es verschiedene Gründe und Wünsche geben: eigenverantwortlich entscheiden zu können, eigene Ideen umzusetzen, Erfolg zu haben oder wieder eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Es gibt aber auch viele gute Gründe dafür, zunächst einmal genau zu überlegen, ob Sie tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet sind. Sie sollten eine Reihe von notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringen oder erwerben, wie z.B. Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Kreativität und Risikobewusstsein. Hinzu kommen sowohl fachliches als auch unternehmeisches Know-how.

Nach längerer Zeit ohne Arbeit ist die Existenzgründung oft der einzig möglich erscheinende Weg, um finanziell vom Arbeitslosengeld unabhängig zu werden.

Um die erste schwierige Zeit zu überbrücken, in der sich ihre Geschäftsidee praktisch beweisen soll, können Sie verschiedene Formen der Unterstützung, Beratung und Weiterbildung nutzen.

Sie finden auf dieser Seite einige Anregungen sowohl zu finanzieller Unterstützung als auch Adressen von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Sie auf Ihrem Weg begleiten können.

Es gibt sowohl für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I als auch für Arbeitslosengeld II BezieherInnen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten die auf dieser Seite aufgeführt sind.

Eine Existenzgründung wirft viele komplizierte Fragen auf. Wenn Sie dazu weitergehenden Informationsbedarf haben, wenden Sie sich an uns oder eine der angegebenen Beratungsstellen.

 


Zuschüsse für ExistenzgründerInnen

Bei bestehendem Arbeitslosengeld-I-Anspruch können Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme dieser Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss erhalten.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Gründungszuschusses:

  • Anspruch oder Bezug von Arbeitslosengeld I für mindestens noch 150 Tage.

Mit dem Antrag muss vorgelegt werden

  • eine „Tragfähigkeitsbescheinigung", ausgestellt von fachkundiger Stelle (Fachverband, Handwerkskammer u.a.)

  • ein Unternehmenskonzept, ein tabellarischer Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

(Informationen und Unterstützung bei der Erstellung dieser Unterlagen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern und Beratungsstellen, Adressen weiter unten).

Umfang der Förderung
Der Gründungszuschuss umfasst folgende Leistungen:

  • Weiterzahlung von Arbeitslosengeld I in der bisherigen Höhe für sechs Monate
  • monatlicher Zuschuss von 300 Euro für ihre soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge) zusätzlich sechs Monate lang
  • ab dem siebten Monat kann eine Weitergewährung der 300 Euro für maximal neun Monate im Einzelfall erfolgen.

Ausführliche Informationen finden sie hier.

Einstellungszuschuss bei Neugründungen

Mit dem Einstellungszuschuss bei Neugründungen bietet die Bundesagentur für Arbeit eine spezielle Fördermöglichkeit für Firmenneugründer bei der Einstellung arbeitsloser ArbeitnehmerInnen. ArbeitgeberInnen, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und höchstens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigen, können für die unbefristete Beschäftigung einer/eines zuvor arbeitslosen förderbedürftigen ArbeitnehmerIn auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk die/der ArbeitnehmerIn ihren/seinen Wohnsitz hat. Der Einstellungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. D.h. die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über die Förderung dem Grunde nach, sowie über Dauer und Höhe der Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Der Einstellungszuschuss ist eine Fördermöglichkeit für Selbständige, die sowohl aus dem Arbeitslosengeld I- als auch dem Arbeitslosengeld II-Bezug kommen.

Bei bestehendem Arbeitslosengeld II-Anspruch können Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme dieser Tätigkeit Einstiegsgeld erhalten.

Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden.

Die konkreten Bedingungen werden mit der/dem jeweiligen FallmanagerIn verhandelt. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Formen von Kleingründungen

Teilzeitgründungen

Wenn Sie über begrenzte Zeit verfügen, können Sie eine Teilzeitgründung vornehmen. Sie können in dieser Phase testen, ob eine Existenzgründung für Sie auf Dauer in Frage kommt. Sie können  Ihre Geschäftsidee zunächst ohne weitere Angestellte erproben.

Nebenerwerbsgründungen

Wenn Sie eine feste Anstellung haben, die Sie (noch) nicht aufgeben wollen, können Sie eine Nebenerwerbsgründung versuchen. In diesem Fall sind Sie nebenberuflich selbständig. Sie haben eine finanzielle Absicherung über Ihre Anstellung und können testen, ob eine Selbständigkeit für Sie in Frage kommt.


Beratungsstellen

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

Beratungsstelle in Lübeck

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

Fleischhauerstr. 37
An der Königspassage
23552 Lübeck
Tel.: 0451-7079793
Fax: 0451-7079967

luebeck(at)frauennetzwerk-sh.de


Beratungsstelle in Kiel

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation

Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel.: 0431-678830
Fax: 0431-665206
kontakt(at)frauennetzwerk-sh.de

 


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 12.04.2010

Investitionsbank Schleswig-Holstein

IB. Gründerinnen Beratung
Ulrike Kiehne
Kathartina Preusse
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431-9905-0
Fax: 0431-9905-3383
info(at)ib-sh.de

 


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 12.04.2010

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof, Bauerncafé

Beratung
Holstenstr. 106/108
24103 Kiel
Bernd Irps
Tel.: 0431-9797341
birps(at)lksh.de

 

Dr. K.H. Deerberg
Tel. 0431-9797343
khdeerberg(at)lksh.de

 


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 12.04.2010

UNA - Unternehmensnahe Dienstleitungen

UNA - Unternehmensnahe Dienstleistungen
UTS/Pro Regio GbR
Beratung nach Terminvereinbarung:
Kieler Str. 35
24340 Eckernförde
Telefon 04351/726055

 

Stoschstr. 5
24143 Kiel
Telefon 0431/7054949

 

Holtenauer Str. 250
24105 Kiel
Telefon 0431/3003130

Sabine Bleyer
Bleyer.una(at)pro-regio.org

Reinhard Stepke
Stepke.una(at)pro-regio.org

Fax 0431/3052486


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 12.04.2010

Keine Nachrichten in dieser Ansicht.

Handwerkskammern

Die Handwerkskammern haben die Aufgabe, die Einhaltung der Handwerksordnung zu überwachen, d.h. ob jemand überhaupt einen Handwerksbetrieb führen darf.

Sie bieten Beratungen an zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden kann.

Wesentliche Grundlage für eine geplante Existenzgründung sind die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Handwerk. Wichtig sind zudem Kenntnisse über erlaubte Tätigkeiten innerhalb eines Handwerks.

Zulassungspflichtige Handwerke:
Die Handwerksordnung (HwO) enthält 41 zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A). Das sind diejenigen Berufe, für deren Ausübung der Meisterbrief notwendig ist. Aber auch hier gibt es (außer für SchornsteinfegerInnen, AugenoptikerInnen, HörgeräteakustikerInnen, OrthopädietechnikerInnen, OrthopädieschuhmacherInnen, ZahntechnikerInnen) Ausnahmen:

Qualifizierte Gesellen
So genannte "qualifizierte Gesellen" können über die zuständige Handwerkskammer bei der höheren Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Ausübungsberechtigung stellen.
Voraussetzung dafür ist nach der Gesellenprüfung eine mindestens 6-jährige Tätigkeit in dem Beruf, davon wiederum mindestens 4 Jahre in leitender Stellung - beides ist durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachzuweisen. Wer selbst keinen Meisterbrief besitzt und keine Ausübungsberechtigung erlangen kann oder will, kann trotzdem einen Betrieb gründen - wenn sie/er einen sog. Technischen BetriebsleiterIn einstellt, die/der den Meistertitel trägt. Eine weitere Möglichkeit besteht für IngenieurInnen, TechnikerInnen und IndustriemeisterInnen; diese sind genauso eintragungsfähig wie die eigentlichen MeisterInnen.

Zulassungsfreie Handwerke
Zu unterscheiden von diesen zulassungspflichtigen sind die 53 zulassungsfreien Handwerke in Anlage B1 zur HwO: dort kann sich im Grunde jede/r selbständig machen - ohne Meisterbrief und ggf. sogar ohne Gesellenprüfung.

Handwerksähnliche Gewerbe
Eine dritte Kategorie stellen die 57 sog. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage B2 der HwO dar. Auch hier ist, wie in der Vergangenheit, eine Existenzgründung ohne weitere Voraussetzungen möglich.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BaföG"

Durch das am 01.07.2009 in Kraft getretene "Meister BAföG" werden außer Darlehensteilerlasse auch Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert.

Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.

Ausführliche Informationen über "Meister-BaföG" finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.meister-bafoeg.info/de/175.php


AnsprechpartnerInnen bei den schleswig-holsteinischen Handwerkskammern:

Handwerkskammer Flensburg
Jörg Koll (Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde)
Sönke Wellhausen (Nordfriesland, Flensburg)
Susanne Braas (Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd)

Handwerkskammer Lübeck
Heiko Nissen (Lübeck)
Stefan Seestädt (Ostholstein)
Ricco Fiedler (Oldenburg, Ratzeburg, Neumünster)

Handwerkskammer Lübeck, Außenstelle Kiel
Hans-Werner Panthel (Kiel, Plön, Segeberg)

Handwerkskammer Lübeck, Außenstelle Elmshorn
Wolfgang Schölermann (Pinneberg, Itzehoe, Norderstedt)

www.hwk-luebeck.de

www.hwk-flensburg.de

weitere nützliche Informationen

 

Zu allen Rechtsfragen, konzeptionellen und finanziellen Fragen können Informationen bei den Handwerkskammern eingeholt werden.


Industrie- und Handelskammern

Die Industrie- und Handelskammern führen seit vielen Jahren Beratungen für Existenzgründer/innen mit folgenden Schwerpunkten durch:

  • Information über Formalitäten
  • (Anmeldeverfahren, Zulassungsvoraussetzungen, Eintragungen ins Handelsregister, Firmenname, Rechtsform
  • Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung
  • Beratung zu öffentlichen Förderprogrammen
  • Abgabe von fachlichen Stellungnahmen gegenüber Institutionen
  • Gründungs- und Aufbauseminare
  • Kontaktvermittlung über ein eigenes Börsen- und Informationssystem
  • Überprüfung von Gründungskonzepten
  • Rat in Standort, Marktbeobachtungs- und Wettbewerbsfragen

 

AnsprechpartnerInnen:

IHK zu Flensburg: Volker Seeger (Flensburg, Schleswig-Flensburg)

IHK zu Flensburg, Geschäftsstelle Dithmarschen: Telsche Ott

IHK zu Flensburg, Geschäftsstelle Nordfriesland: Peter Becker

IHK zu Kiel: Thomas Balk, Hans-Georg Billmann (Kiel, Plön, Altkreis Eckernförde)

IHK zu Kiel, Zweigstelle Rendsburg: Dorothee Reibisch (Altkreis Rendsburg)

IHK zu Kiel, Zweigstelle Neumünster: Herbert Reinecke (Neumünster)

IHK zu Kiel, Zweigstelle Elmshorn: Peter Ahrendt (Pinneberg, Steinburg)

IHK zu Lübeck: Nicole Kerling (Lübeck, Ostholstein, Segeberg, Oldenburg, Ratzeburg)

IHK zu Lübeck, Außenstelle Ahrensburg: Dietrich Janzen (Hamburg Randgemeinden Segeberg, Oldenburg, Ratzeburg)

Die jeweiligen Internetadressen finden Sie unter weitere nützliche Informationen.

 


Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein

Die Agenturen bieten verschiedene Förderungen bei einer Existenzgründung an.

Dabei handelt es sich sowohl um vorbereitende und begleitende Seminare und Trainings als auch um finanzielle Zuschüsse.

Hierbei handelt es sich um Gründungszuschuss für Arbeitslose in der Firma.

 

Ansprechpartnerinnen sind in Schleswig-Holstein folgende Agenturen für Arbeit:

Agentur für Arbeit Bad Oldesloe

Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531/167-0
Fax: 045317167-499
BadOldesloe(at)arbeitsagentur.de

Geschäftstellen:
Ahrensburg, Geesthacht, Mölln, Reinbek


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Elmshorn

Bauerweg 23
25335 Elmshorn
Tel.: 041217480-0
Fax: 04121/480-500
Elmshorn(at)arbeitsagentur.de

Geschäftstellen:
Glückstadt, Itzehoe, Norderstedt, Pinneberg, Uetersen, Wedel


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Flensburg

Waldstraße 2
24939 Flensburg
Tel.: 04617819-0
Fax: 0461/819-345
Flensburg(at)arbeitsagentur.de

Geschäftstellen:
Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland/Sylt, Wyk/Föhr


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Heide

Rungholtstr. 1
25746 Heide
Tel.: 0481/98-0
Fax: 0481798-275
heide(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstellen:
Brunsbüttel, Meldorf, Tönning


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Kiel

Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Tel.: 0431/709-0
Fax: 04317 709-1561
kiel(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstellen:
Eckernförde, Plön


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Lübeck

Hans-Böckler-Straße 1
23560 Lübeck
Tel.: 0451/588-0
Fax: 0451/588-500
Luebeck(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstellen:
Eutin, Neustadt, Oldenburg, Timmendorfer Strand


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Agentur für Arbeit Neumünster

Wittorfer Straße 22-26
24534 Neumünster
Tel.: 04321/943-0
Fax. 04321/943-476
Neumuenster(at)arbeitsagentur.de

Geschäftsstellen:
Bad Segeberg, Hohenwestedt, Kaltenkirchen, Rendsburg


Letzte Aktualisierung dieser Adresse: 01.04.2006

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

 


WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein

Ansprechpartnerinnen: Claudia Bonhoff, Beate Zitzlaff

Die WTSH bietet Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Standorten und Gebäuden für die Existenzgründung. Sie vermittelt Kontakte und führt Beratungen durch. Sie ist eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein, der drei Industrie- und Handelskammern und der schleswig-holsteinischen Hochschulen. Ihre Angebote sind unentgeltlich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wtsh.de

 


Weitere nützliche Informationen

Umfangreiche Informationen auch auf türkisch, englisch, französisch, russisch (Sprachauswahl: auf der Seite oben rechts auf die Flaggensymbole klicken):
www.existenzgruender.de

Ein Existenzgründungsleitfaden
www.wir-helfen-gruenden.de

Für Frauen
www.gruenderinnenagentur.de

Web-Lotse für Gründer/innen
www.gruendungskatalog.de

Existenzgründung und Unternehmensführung im Handwerk
www.bis-handwerk.de
www.meister-bafoeg.info

Industrie- und Handelskammern
www.ihk-flensburg.de
www.ihk-kiel.de
www.ihk-luebeck.de

 

Mehrsprachige Gründungsfibel (von Tür an Tür Augsburg - Kompetenzzentrum MigraNet)
www.migranet.org
(http://www.migranet.org/images/stories/pdf/Materialien/Gruendungsfibel.pdf)

Letzte Aktualisierung der Texte dieser Seite: 05.01.2012