Meldungen
Neu! Gründungszuschuss statt ICH-AG und Überbrückungsgeld
Seit 1. 8. 2006 gibt es für Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen, die sich selbstständig machen wollen nicht mehr Überbrückungsgeld oder den Existenzgründungszuschuss (ICH-AG).
Ersetzt werden diese beiden Förderungen durch den Gründungszuschuss.
ALG II EmpfängerInnen können weiterhin im Einzelfall eine Einstiegsgeld erhalten. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch, sondern die Förderung hängt vom Ermessen des/der ARGE-BeraterIn ab.
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Kompetenzzentrum NOBI |



