Zulassung und Hochschulzugangsberechtigung
Zulassung und Hochschulzugangsberechtigung
Adressen von staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland
Um in Deutschland ein Studium aufzunehmen, ist eine Hochschulzugangsberechtigung und die Zulassung zum Studium durch eine Universität nötig. Voraussetzung ist, dass die im Herkunftsland erworbenen Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. Zunächst müssen die konkreten Aufnahmebedingungen der Universität, an der ein Studium aufgenommen werden soll, erfragt werden.
Hier ist wichtig, ob die Bewerbungen direkt an die Universität gehen oder an eine Zentrale Vermittlungsstelle. Die Hochschulen in Schleswig-Holstein verweisen auf den Verein uni-assist in Berlin. Dort müssen dann alle Unterlagen eingereicht werden. Uni-assist prüft ob grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt und informiert die Hochschule. Zuständig für die Zulassung ist aber die Universität oder Fachhochschule, an die die Bewerbung gerichtet wird:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen (ist über die Universität oder über Uni-assist erhältlich),
- Tabellarischer Lebenslauf mit Auflistung der Schulischen Laufbahn,
- Beglaubigte Kopien des Schulabgangszeugnisses,
- und – wenn vorhanden – von Aufnahmezeritifikaten an einer Universität
- und – wenn vorhanden – von Nachweisen schon erbrachter Studienleistungen.
- Jedes Zeugnis muss in Übersetzung durch eine/einen vereidigte/n DolmetscherIn vorliegen.
- Kopien der Übersetzungen müssen ebenfalls beglaubigt sein.
- Nachweis über erworbene Deutschkenntnisse
- Kopie des Passes oder Ausweispapieres.
Beglaubigungen gibt es relativ kostengünstig in den Rathäusern der Gemeinden oder manchmal auch bei Kirchengemeindebüros. Möglich ist auch die Beglaubigung durch eine/einen NotarIn, aber das ist meist teurer.
Eine Hochschulzugangsberechtigung kann auch das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein prüfen. Wird die Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, gilt sie für alle Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein
Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung hängt vom Herkunftsland ab, da die Bildungssysteme sehr unterschiedlich sind. Eine Orientierung, was nötig ist, ist für die verschiedenen Länder auf der Internetseite www.anabin.de zu finden.
Dort benötigt man die gleichen Unterlagen wie oben genannt. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie beim
Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Referat III
Brunswiker Str. 16-22
24105 Kiel
Frau Gutzeit | Tel. 0431-988-2433 | |
Frau Michaelsen | Tel. 0431-988-2438 |
Adressen von staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein
Flensburg
Universität Flensburg
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Zentrale Studienberatung
Campusallee 3
24943 Flensburg
Telefon: 0461 / 8052193
Fachhochschule Flensburg
Zentrale Studienberatung
Kanzleistraße 91-93
24943 Flensburg
Telefon: 0461/805-1215
Telefax: 0461/805-1300
Fachhochschule Westküste
Hochschule für Wirtschaft & Technik
Fritz-Thiedemann-Ring 20
25746 Heide
Akademisches Auslandsamt
0481 - 8555 120
aaa(at)fh-westkueste.de
Kiel
Christian Albrechts-Universität Kiel, International Center
Westring 400, Eingang Erdgeschoss
24118 Kiel
Tel.: 0431-880-3715
Fax: 0431-880-1666
Beratung und Bewerbung für ausländische StudentInnen:
www.uni-kiel.de/international/
Lektorat für Deutsch als Fremdsprache
www.uni-kiel.de/lektorat-daf/
Fachhochschule Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24149 Kiel
Tel.: 0431/210-1338
www.studienberatung.fh-kiel.de
Lübeck
Universität zu Lübeck, Akademisches Auslandsamt
Ratzeburger Allee 160
Telefon : 0451-500-3012
Fax : 0451-500-3016
E-mail: maass(at)zuv.uni-luebeck.de
Fachhochschule Lübeck Akademisches Auslandsamt
Herr Uwe Bittermann, Dipl.-Kfm./Dipl.-Volkswirt
Gebäude 21, Raum 0.05, Bessemer Str. 5 Tel.: ++49 (0)451/ 300 5098
Fax.: ++49 (0)451/ 300 5080
e-mail: bittermann(at)fh-luebeck.de
Eine vollständige aktuelle Liste der Universitäten, Fachhochschulen, Fernakademien und Kunst- bzw. Musikhochschulen mit direkten Links zu den Hochschulen finden Sie auf der Webseite des Landesministeriums für Bildung und Kultur. Bitte klicken sie hier.
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland
Wer keine Hochschulzugangsberechtigung hat, oder dessen Zugangsberechtigung hier nicht anerkannt wird, kann sich beim Studienkolleg in Schleswig-Holstein oder Hamburg informieren, wie er/sie dort eine Hochschulzugangsberechtigung erreichen kann:
Studienkolleg Hamburg
Holstenglacis 6
D-20335 Hamburg
Kontakt:
Telefon: 040 42 89 86 00
Fax: 040 42 89 86 40
eMail: studienkolleg.hamburg(at)hamburg.de
Internet: www.studienkolleg-hamburg.de
Studienkolleg Schleswig-Holstein (FH)
Heikendorfer Weg 93c
D - 24149 Kiel
Kontakt:
Telefon: 0431 2 104830
Fax: 0431 2 104831
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
eMail: studienkolleg(at)fh-kiel.de
Internet: www.stk.fh-kiel.de
Für SpätaussiedlerInnen, ihre Angehörigen, jüdische ImmigrantInnen, Asylberechtigte und Flüchtlinge mit Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz bietet die Otto-Benecke Stiftung Beratung, Sonderlehrgänge, Praktika, Studienvorbereitungskurse und Stipendien an:
Otto-Benecke-Stiftung e.V., Leitstelle Nord
Lange Reihe 14
20099 Hamburg
Tel.: 040/24 51 17 + 24 51 18
Fax: 040/28 02 08 8
e-mail: obs.hamburg(at)obs-ev.de
www.obs-ev.de/
Finanzielle Förderung
Finanzielle Förderung für StudentInnen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) oder über Stipendien. Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Adressen von Beratungsstellen vor Ort finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de und auf dieser Seite unter Förderinstrumente.
Weitere nützliche Informationen
Sie können sich auch auf http://www.monetos.de/finanzierung/studienfinanzierung/
oder http://www.finanzcheck.de/service/studium-und-finanzen/158 über Studienfinanzierung informieren.
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