Aktuelles

Infobörse Wiedereinstieg - Frauen und Beruf

30.01.2012

Am Samstag, 25. Februar 2012 werden wir von 11 bis 15 Uhr einen Infostand bei der "Infobörse Wiedereinstieg" im Bürgerhaus in Glinde (Kreis Stormarn) aufbauen. Die Infobörse wird organisiert von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und richtet sich an Frauen, die ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben überlegen oder die sich z.B. über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten informieren möchten. Wie in jedem Jahr sollen gezielt Migrantinnen angesprochen werden.

Ein Einladungsflyer ist auf der Homepage der Stadt Glinde zu finden: http://www.glinde.de/uploads/tx_cal/media/20120225_Infoboerse-Glinde.pdf

Über Besuch am Infostand freuen wir uns.


Selbstdarstellung per Flyer, Postkarte und Plakat

30.01.2012

Unsere neuen Selbstdarstellungsformate sind da! Im neuen Style des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) präsentieren wir unsere Angebote und Kontaktdaten.

Hier gibt es unseren Flyer als pdf.

Und hier unsere Postkarte, die speziell auf unsere Homepage verweist.

Unser neues Plakat weist auf unser Beratungsangebot zur Anerkennung von Zeugnissen hin.

Alle Produkte können in der Papierversion gern bei uns bestellt werden:

access
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel
Tel. 0431 20509524
access@frsh.de


Online-Kurs für DolmetscherInnen

20.01.2012

Im Februar beginnt der nächste Online-Kurs »Dolmetsch-Führerschein«. Es handelt sich um einen Existenzgründungskurs (12 Wochen) für alle, die in Zukunft als freiberufliche/r DolmetscherIn haupt- oder nebenberuflich arbeiten wollen.

Der Kurs ist besonders geeignet für Migrantinnen und Migranten, die "schon immer" kostenlos für Familie, Nachbarn und Bekannte dolmetschen und Arbeit suchen.

Um Anmeldung bis zum 25. Januar wird gebeten: Reinhard Pohl, dolmetschen@gegenwind.info

Eine Kursbeschreibung für fileadmin/access/pdf/2012/Februar ist hier als pdf-Datei zu finden, hier auch für April 2012.


Veranstaltungsankündigung: Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge

18.01.2012

Themenabend im Café Vis à Vis in Neumünster am 26. Januar 2012 ab 15 Uhr:

Zugang zum Arbeitsmarkt

Wie bekomme ich Zugang zum Arbeitsmarkt? Wann wird mein Beruf oder Zeugnis anerkannt?

Themenabend im Café Vis à Vis in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Tizianstraße 9, Neumünster:

Referentin: Farzaneh Vagdy-Voss
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Projekt access

Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind anwesend. Diese Einladung richtet sich an alle Frauen und Männer, Kinder dürfen gern mitgebracht werden.

Das Café Vis à Vis – gegenüber der Landesunterkunft für Flüchtlinge – besteht seit 2008 in den Räumen der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde. Dieses Kontakt- und Beratungscafé ist donnerstags von 15 bis 17 Uhr für Flüchtlinge und alle Interessierten geöffnet.

Eine Veranstaltung von:
Diakonie Altholstein - Flüchtlingsberatung
Dietrich-Bonnhoeffer-Kirchengemeinde
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Dolmetscher-Treffen der Gesellschaft für politische Bildung
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Hier gibt es den Veranstaltungsflyer zum Drucken.


Integrationskurs für junge Migrant_innen in Pinneberg

17.01.2012

Am 30. Januar startet in Pinneberg ein Integrationskurs für junge Migrant_innen im Alter von 16 und 27 Jahren aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Anmeldung und weitere Informationen gibt es beim Diakonieverein Migration, Frau Karen Wehmann, Tel. 04101/3767721.

Auch in anderen Regionen Schleswig-Holsteins beginnen die neuen BAMF-Integrationskurse. Sie können sich über das Kursangebot informieren:
Sprachkursträger in Schleswig-Holstein

Informationen erhalten Sie auch bei den örtlichen Migrationsberatungsstellen
Weitere Informationen zu den Integrationskursen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de

Ein Merkblatt für Teilnahmeinteressierte finden Sie hier
Weitere Informationen finden sie unter www.integration-in-deutschland.de

 


Änderungen beim Gründungszuschuss

02.01.2012

Laut einer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 27.12.2011 sind nun Änderungen beim "Gründungszuschuss" in Kraft getreten. Der Zuschuss für Existenzgründungen kann ab jetzt nur dann gewährt werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch 150 (statt bisher 90) Tage gilt.

Die Laufzeiten für den Zuschuss wurden wie folgt geändert:
In den ersten sechs (nicht mehr neun) Monaten wird die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 € gewährt. Danach kann der Zuschuss in Höhe von 300 € monatlich für weiter neun (statt sechs) Monate gewährt werden.

Das bedeutet, dass nach der Exitenzgründung der Zuschuss nun nach einem halben Jahr und nicht erst nach neun Monaten um die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes vermindert wird. Gründerinnen und Gründer müssen nun also schneller finanziell erfolreich sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html


Dokumentation der Auftaktveranstaltung

23.12.2011

Die Dokumentation unserer Auftaktveranstaltung vom 13. September 2011 ist endlich aus dem Druck.

Auf 22 Seiten sind alle Vorträge zum Auftakt des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung (IQ)" in Schleswig-Holstein in teils komprimierter Form nachzulesen. Wir möchten uns noch einmal herzlich bei allen Mitwirkenden bedanken!

Als pdf ist die Dokumentation hier zu finden.


Das sog. Anerkennungsgesetz ist veröffentlicht

14.12.2011

Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (sog. Anerkennungsgesetz) ist am 12.12.11 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nach der dreimonatigen Veröffentlichung tritt es zum 01.04.2012 in Kraft.

Das Gesetz mit Stand 06.12.2011 kann auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter  http://www.bmbf.de/de/15644.php eingesehen werden.

Hier ist der Link zu einer druckfähigen Datei des Gesetzes auf der Homepage des IQ-Netzwerkes: http://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/user_upload/pdf/Veranstaltungen_News/Anerkennungsgesetz_im_BGBl_I_Nr__63_S__2515.pdf


access Newsletter Dezember 2011

13.12.2011

Aktueller Newsletter Dezember 2012 erschienen:

- erfolgreicher Auftakt des Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) in Schleswig-Holstein

- Erfarungen aus der Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

- Möglichkeiten beuflicher Weiterbilung und Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein

Hier kann der Newsletter als pdf heruntergeladen werden.


Arbeitserlaubnis für UnionsbürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien

09.12.2011

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für UnionsbürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien für weitere zwei Jahre auszusetzen. Staatsangehörige aus diesen beiden Ländern benötigen für den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Zudem dürfen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration bis Ende 2013 Arbeitnehmer aus diesen Ländern nur eingeschränkt entsendet werden.

Gleichzeitig sind vom Kabinett Erleichterungen für rumänische und bulgarische Fachkräfte bei ihrem Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beschlossen worden.
 
Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für 

  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung,
  • die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und
  • Saisonbeschäftigungen.

Außerdem wird bei Beschäftigungen in Ausbildungsberufen die Vorrangprüfung ausgesetzt. Es wird damit nicht zuerst geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen Arbeitsuchenden gibt.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2011/12/2011-12-07-arbeitnehmer-freizuegigkeit-weiter-beschraenkt-fuer-rum-und-bul.html


Bundesregierung beschließt Erleichterungen bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte

08.12.2011

Von der Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern (Veröffentlicht am 07.12.2011):

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die im Mai 2009 erlassene EU-Richtlinie, die die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung festlegt, umgesetzt werden. Hierbei werden die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderungsregelung genutzt: Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: Die Blaue Karte EU.

Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen wird verzichtet, wodurch der Zugang nicht nur vereinfacht, sondern das Verfahren auch erheblich beschleunigt wird.

Für Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.

Auch bei Ihnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.

Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten. Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus werden weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration vorgenommen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.Absolventen deutscher Hochschulen können in dem Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/12/fachkraefte.html

 

Aktionsplan Integration Schleswig-Holstein

25.11.2011

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 8. November 2011 die Fortschreibung des bisherigen Integrationskonzepts in einen Aktionsplan Integration angenommen und dessen Umsetzung beschlossen.

Der Aktionsplan Integration Schleswig-Holstein umfasst zehn Themenschwerpunkte und ist unter folgendem Link zu finden:

www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/1040126/publicationFile/aktionsplanIntegration.pdf


Bundesrat hat Anerkennungsgesetz beschlossen

07.11.2011

Der Bundesrat hat am 7.11.2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt.

In diesem Gesetz werden über 60 Gesetze und Verordnungen neu geregelt, die zum 01. März 2012 in Kraft treten sollen. Danach sollen bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen von ausländischen Qualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bmbf.de/press/3171.php


Planet-Beruf.de jetzt auch in türkischer Sprache

20.10.2011

Laut Kieler Express Ost vom 19. Oktober 2011 gibt es das Heft "Berufswahl begleiten" der Medienreihe "planet-beruf.de" nun auch in türkischer Sprache. In diesem Magazin werden Berufe vorgestellt und AnsprechpartnerInnen für die Berufswahl und Ausbilungsplatzsuche genannt. Auch Hinweise zu Bewerbungen oder berufsvorbereitende Kurse sind in dem Heft enthalten.

Speziell für türkische Eltern wurde das Heft "Meslek seçiminde destek - Berufswahl begleiten" zweisprachig erstellt. Informationen zum deutschen Bildungssystem und zu möglichen Ausbildungsberufen sollen helfen, die eigenen Kinder bei der Berufswahl nach dem Abschluss der Schule zu unterstützen.

Das Magazin liegt im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kiel, Gaardener Ring 3, 24143 Kiel aus. Es kann auch bestellt werden über www.ba-bestellservice.de.


Arbeit für Flüchtlinge: Wichtige Arbeitshilfe für Beratung und Verwaltung

17.10.2011

Der Kreis Hersfeld-Rotenburg hat in seiner Eigenschaft als Koordinator des Netzwerkes "Interkulturelles Qualifizierungsmanagement im Landkreis Hersfeld-Rotenburg" eine für die Beratungsarbeit und Verwaltungspraxis insb. mit Blick auf Flüchtlinge und andere MigrantInnen mit noch nicht gesichertem Aufenthalt hilfreiche Arbeitshilfe zu Fragen des Aufenthaltstsatus-abhängigen Leistungsanspruchs bzgl. der Arbeitsmarktintegration herausgegeben. Den MacherInnen der Arbeitshilfe ist es gelungen, das vielschichtige Thema in ein sehr übersichtliches und anwendungsfreundliches Layout zu übertragen.
Sie ist im Internet eingestellt und kann als pdf-Datei über den folgenden web-link heruntergeladen werden:

http://basix-hef-rof.de/wp-content/uploads/2011/10/arbeitshilfe-integration_migration_interaktiv.pdf


Empfehlung: Studie "Integrationshemmnis Leiharbeit - Auswirkungen von Leiharbeit auf Menschen mit Migrationshintergrund"

06.10.2011

Am 4. Oktober wurde eine Studie zu den Auswirkungen von Leiharbeit auf Menschen mit Migrationshintergrund im Auftrag der Otto Brenner Stiftung veröffentlicht. Die Autorin Sandra Siebenhüter führte in Südbayern 116 Interviews mit LeiharbeiterInnen, ArbeitgeberInnen und Betriebsräten durch. Sie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität zeigt jedoch deutilch Abhängigkeiten und Herabstufungen.

Zwar sind alle LeiharbeitnehmerInnen von den Nachteilen, die diese Form der prekären Arbeit mit sich bringt, betroffen. Doch die Studie zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund noch weitaus stärker unter den Bedingungen der Leiharbeit und ihren Auswirkungen leiden. Bemühungen um Integration und die selbständige Sicherung des Lebensunterhaltes werden ebenso behindert wie auch z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umgangen werden kann.

Die Studie ist hier zu finden:
http://www.otto-brenner-shop.de/uploads/tx_mplightshop/AH69_Leiharbeit_WEB.pdf

Ein Artikel dazu ist am 5.10. in der TAZ erschienen:
http://taz.de/Studie-ueber-geringfuegig-Beschaeftigte/!79305/


Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit: Migration-Check

21.09.2011

Die Bundesagentur für Arbeit stellt sei dem 12. September eine neue Dienstleistung zur Verfügung: Migrantinnen und Migranten können mit dem Migration-Check erfahren, ob sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Dieses Online-Tool richtet sich auch an Personen, die sich aus dem Ausland in Deutschland bewerben möchten.
Auch für Arbeitgeber stellt die Bundesagentur für Arbeit ein vergleichbares Tool zur Verfügung.

Tool für Arbeinehmer/Arbeitssuchende:
www.arbeitsagentur.de/migration-check-arbeitnehmer

Tool für Arbeitgeber:
www.arbeitsagentur.de/migration-check-arbeitgeber

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de


Aktiv gegen Ausgrenzung von MigrantInnen im nördlichsten Bundesland

13.09.2011

Pressemitteilung: Erfolgreicher Auftakt des IQ-Netzwerks Schleswig-Holstein

Die Auftaktveranstaltung des vom Projekt access koordinierten Integrationsnetzwerks Schleswig-Holstein "Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration in einem Flächenland", die am  13. September 2011 im Kieler Wissenschaftspark stattfand, traf auf großes Interesse: Über 60 Fachkräfte aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Beratung sind der Einladung der VeranstalterInnen gefolgt. In seinem Grußwort forderte Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., eine sich gegen Ausgrenzung und Ressentiments richtende Integrationspolitik zu stärken und auf regionaler Ebene aktiv zu werden.  Denn die Statistik beweise dringende Bedarfe: schon jetzt habe jede/r 5. BürgerIn Deutschlands einen Migrationshintergrund, jedes dritte Kind – also 33% – entstamme einer Einwanderungsfamilie, mit steigender  Tendenz.

Die Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Frau Dagmar Beer-Kern, erläuterte im Anschluss die konkreten Handlungsfelder die zur Umsetzung einer erfolgreichen Integrationsarbeit durch das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung in Schleswig-Holstein nun anstehen: Die Begleitung des voraussichtlich im März 2012 in Kraft tretenden Gesetzes zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, die interkulturelle Schulung und Qualifizierung der MitarbeiterInnen in Jobcentern und Agenturen für Arbeit sowie die Verzahnung der migrationsspezifischen arbeitsmarktorientieren Angebote vor Ort.

Markus Saxinger vom Projekt access – Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. stellte anhand einiger statistischer Erkenntnisse deutlich heraus, dass die Anzahl von Fachkräften durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahrzehnten deutlich sinken wird. Gleichzeitig werden viele Menschen mit Migrationshintergrund in Schleswig-Holstein als "ungelernt" eingestuft, weil ihre Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland bis dato nicht anerkannt werden.

Den Handlungsbedarf im Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nahm auch Friedrich Leopold vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zum Anlass, auf die Gemeinsamkeiten bei den Zielen der Wirtschaft (Fachkräfte-Sicherung) und denen  von Flüchtlingen und MigrantInnen (Integration durch Arbeit) hinzuweisen.

Wiebke Reyels von der Handwerkskammer Hamburg – Koordination NOBI stellte die Geschichte der Zusammenarbeit von Hamburger Trägern mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein  im Rahmen der früheren IQ – Förderprogramme vor und ging auf den aktuellen Stand der Regionalisierung der IQ-Netzwerke ein. Abschließend erläuterte Farzaneh Vagdy-Voss vom Projekt access - Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. die Bedarfe der Zielgruppe der MigrantInnen bei ihrem Weg in die hiesige Gesellschaft. Daraus ergeben sich Wünsche und Forderungen nach einem Ausbau der Beratungsstrukturen, der migrationsspezifischen Sensibilisierung von Unternehmen und weiteren ArbeitsmarktakteurInnen, der Akzeptanz und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie dem Ausbau und die Finanzierung von Anpassungs- und Nachqualifizerungsangeboten. Das von access koordinierte IQ-Netzwerk Schleswig-Holstein wird nun die Arbeit als Anlaufstelle für Ratsuchende im Bereich der Anerkennung ausländischer Abschlüsse aufnehmen. Die ersten interkulturellen Schulungen sind in Planung und die Vernetzung in Schleswig-Holstein mit den relevanten AkteurInnen wird weiter ausgebaut.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Handlungsbedarf angesichts eines drohenden Fachkräftemangels und Vorbehalten gegenüber Zugewanderten auf Seiten von Arbeitsmarktakteuren  sowie der schwierigen Verfahren und für Betroffene kaum durchsichtigen Zuständigkeiten bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen nicht mehr zu übersehen ist. Die ersten Schritte in Richtung Ausbau einer Unterstützungs- und Beratungsstruktur sind heute mit dieser Veranstaltung gegangen worden. Die Aktivitäten des IQ-Netzwerks Schleswig-Holstein haben begonnen.

gez. Andrea Dallek


Diese Pressemitteilung ist hier als pdf zu finden.


Darf ein Flüchtling Richter/in werden?

01.09.2011

Meldung des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 29.8.2011:

Am 1.09.2011 wird über den Fall der Jurastudentin Fatma G.  vor dem BVerwG verhandelt.

Diese floh als kleines Kind mit ihren Eltern und Geschwistern aus der Türkei, weil sie als Yezidin verfolgt wurde. Fatma ist gut in Deutschland integriert und möchte später einmal Richterin werden. Da gibt es nur ein Problem: Nur Deutsche können RichterInnen werden. § 9 Nr. 1 DRiG (Deutsches Richtergesetz) sagt: “In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer … Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist..”

Die türkischen Behörden verleugnen die Staatsangehörigkeit Fatmas, und so wurde der Antrag auf Einbürgerung mit der Begründung abgewiesen, sie habe keine ausländische Identität. Doch ist es zwingend notwendig, eine Identität zu besitzen, um eingebürgert zu werden? Rechtsanwalt Fred Hullerum hat in diesem Fall Revision eingelegt und verlangt die Einbürgerung der Jurastudentin.

Der Fall von Fatma ist ja kein Einzelfall, meint Fred Hullerum.Seiner Meinung nach wird der Prozess die Weichen für die Frage stellen, wie Integration in Deutschland künftig verlaufen wird.

Es liegen an:

das Urteil des OVG Münster vom 18.08.2010

die Revisonsbegründung vom 05.01.2011

die Revisionserwiderung vom 16.03.2011

die Pressemitteilung BVerwG

--
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Langer Garten 23 B
D - 31137 Hildesheim
Tel. 05121 - 15605
Fax 05121 - 31609
www.nds-fluerat.org


5 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

17.08.2011

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) zieht Bilanz

Pressemitteilung des advd zum Download

Fünf Jahre nach Verabschiedung des AGG, heisst es in der Pressemitteilung des advd, werde es Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. Die Dokumentation der Beratungsfälle 2010 des advd zeige, dass die hoch bedeutsamen Lebensbereiche Bildung und öffentliche Verwaltung zwar die Hälfte der 361 Beratungsfälle ausmachten, vom AGG in seiner jetzigen Form jedoch nur sehr mangelhaft erfasst seien. „Bildung ist Ländersache und die öffentliche Verwaltung, egal auf welcher Ebene, fällt nicht in den Geltungsbereich des AGG. Hier haben Betroffene noch viel zu selten das Recht auf ihrer Seite.“, so Daniel Bartel, Vorstand des advd in der aktuellen Pressemitteilung.

Birte Weiß, Vorständin des advd äußert sich zu dem AGG wie folgt: „Es kann Betroffene in Einzelfällen stärken, aber der Impuls in Richtung einer diskriminierungssensiblen Alltagskultur bleibt zu schwach.“ Und sie kommt zu folgendem Schluss: „Fünf Jahre nach Verabschiedung des AGG ist Diskriminierung noch immer eine gesellschaftliche Realität, mit der viele Menschen täglich konfrontiert sind. Das Gesetz hat daran nicht grundlegend etwas ändern können.“

Anlässlich des fünfjährigen Jubiläums hat der advd Vertreter_innen seiner Mitgliedsorganisationen zu einem Gespräch eingeladen und gefragt: Was ist der aktuelle Stand in Sachen Antidiskriminierung in den verschiedenen Bundesländern? Das Gespräch finden Sie hier.

Pressekontakte: Daniel Bartel (Vorstand des advd): 0341-3039492
Birte Weiß (Vorständin des advd): 0157-88920880
www.antidiskriminierung.org


Dokumentation der Fachtagung "Arbeit und Qualifikation" am 27.05.2011 in Lübeck

05.08.2011

Arbeit und Qualifikation
Informationsveranstaltung zu Berufszugang, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifizierung von MigrantInnen

am 27.05.2011 in Lübeck
im Rahmen der Woche der Weiterbildung 2011
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck

Die Dokumentation steht hier zum Download bereit.

Veranstaltende:

  • Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
  • Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
  • Handwerkskammer Lübeck (HWK)
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. - Projekt access
  • Forum für Migrantinnen und Migranten der Hansestadt Lübeck
  • Haus der Kulturen - Interkulturelle Begegnungsstätte e.V.

Studienergänzungen in Fernstudienform für arbeitslose AkademikerInnen

02.08.2011

Ob Alleinerziehende, Berufsrückkehrer/-innen, Eltern mit kleinen Kindern oder Personen in der Pflege von Angehörigen: mit sechs neuen Weiterbildungen in Fernstudienform möchte das Programm AQUA der Otto Benecke Stiftung e.V. besonders Menschen ansprechen, deren Lebenssituation es nicht ermöglicht,
den Wohnort zu wechseln.
Alle Angebote richten sich an Akademikerinnen und Akademiker im Arbeitslosengeldbezug, die aufgrund von Mobilitätshindernissen nicht an Weiterbildungen in Präsenzform teilnehmen können.

In der Regel können sich Interessierte mit und ohne Migrationshintergrund bewerben. Lediglich das Angebot Betriebswirtschaftslehre ist ausschließlich für ZuwandererInnen konzipiert. Alle Studienergänzungen werden in Kooperation mit Hochschulen durchgeführt.

Die Otto Benecke Stiftung e.V. bietet seit nunmehr 25 Jahren arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern berufsspezifische Qualifizierungen für den (Wieder-)Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt an und verfügt über einen großen Fundus an Erfahrungen. Sie arbeitet dabei seit jeher eng mit Hochschulen zusammen, die spezielle Weiterbildungsmaßnehmen für diese Zielgruppe an den Hochschulstandorten durchführen.
Im Unterschied zu diesen bisherigen Präsenzangeboten gliedern sich die neuen Studienergänzungen in Blended Learning Form in eine durch die OBS und eine kooperierende Hochschule begleitete zwölfmonatige Lernphase im häuslichen Umfeld mit einem daran anschließendem dreimonatigen Praktikum.
Unterstützt wird die Weiterbildung durch fachliche und überfachliche Seminarangebote in mehrtägigen Präsenzphasen.

Studienergänzungen im Fernstudium:

(Fach-)Sprachkurse, Orientierungskurse, wissenschaftliche Praktika und Seminare/Trainings werden ebenfalls durchgeführt.

Ein genauer Starttermin für diese sechs Blended Learning Maßnahmen steht
noch nicht endgültig fest, Interessierte können sich jedoch bereits bewerben.

Programmstelle AQUA
Tel.: +49 (0)228 8163-102 // Fax: +49 (0)228 8163-200
E-Mail: Melanie.DelaRosa@obs-ev.de

www.obs-ev.de


access Newsletter Juni 2011

25.07.2011

Aktueller Newsletter erschienen:

- neue Struktur des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) - Norddeutsches Netzwerk zur beruflichen Integration von MigrantInnen (NOBI) mit Beteiligung von access arbeitet weiter

- Das geplante Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzt (BQFG) - Zugang zu Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen bald für alle Staatsangehörige?

- Landtagsdebatte zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Schleswig-Holstein - Konsens über Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Unterschiede in Vorschlägen zu Maßnahmen

- Veranstaltungsberichte und -planungen

Hier kann der Newsletter als pdf heruntergeladen werden.


Anerkennung ausländischer Qualifikationen von Ärztinnen und Ärzten in Schleswig-Holstein - Bestandsaufnahme und Ratgeber -

30.06.2011

Das Thema „Anerkennung von ausländischen Qualifikationen“ unterliegt einem ständigen Wandel. Für diese Publikation haben wir uns bemüht, wichtige Regelungen und praktische Erfahrungen in Schleswig-Holstein aus Sicht des Arztberufs aktuell und übersichtlich darzustellen. An dieser Stelle sei auch auf eine aktuelle Publikation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hingewiesen, die einen umfangreichen Überblick zum Berufszugang
für ÄrztInnen und FachärztInnen mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland bietet.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stand dagegen die besondere Situation im Land Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind Ergebnisse von Gesprächen und Interviews mit Migrantinnen und Migranten über ihre Bemühungen und (Miss-)Erfolge eingeflossen.

Diese Publikation von Julia Lembke liegt hier pdf vor.


Zulassung zur Facharztweiterbildung von Ärzten aus Drittstaaten

16.06.2011

Nach Informationen der Arbeitsagentur können Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten zur ärztlichen Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ohne Vorrangprüfung zugelassen werden, wenn die Weiterbildung auf bilateralen und durch Stipendien finanzierten Facharztausbildungsprogrammen beruhen.

Weitere Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164862/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-02-2011-Facharztweiterbildung.html


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