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Verbesserte Förderung durch das Meister-BAföG

01-09-09

Am 1. Juli ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" (AFBG) in Kraft getreten. Damit gelten auch für das "Meister-BAföG" deutlich verbesserte Förderkonditionen, die dem Fachkräftemangel begegnen sollen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung (jetzt 210 Euro) und Zuschuss (50 %) zum Unterhaltsbeitrag für Kinder bei Vollzeitkursen
  • Abschaffung des Förderungsausschlusses bei bereits selbstfinanzierter Aufstiegsfortbildung
  • Darlehenserlass (25 %) bei Prüfungserfolg auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Förderung des Unterhalts während der Prüfungsphase
  • Existenzgründerzuschuss (33 % Darlehenserlass) ab Einstellung eines Auszubilden-den/Angestellten
  • Erleichterte Förderung für Migranten

Im Grundsatz gilt, dass allen Ausländern, die über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen, der Zugang zum Meister-BaföG ermöglicht wird. Ausländer werden gefördert, wenn sie sich vor Beginn der Maßnahme insgesamt drei Jahre im Inland

  1. aufgehalten und
  2. rechtmäßig erwerbstätig waren.

Als Erwerbstätigkeit gilt auch die Zeit in einem Berufsausbildungsverhältnis (n. Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz). Auch Asylberechtigte, denen nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Abschiebeschutz gewährt wird, sind nun in die Förderung einbezogen.

Nutzen Sie Ihre persönliche Chance aufzusteigen und werden Sei Meister/in!

Informationen
Handwerkskammer Hamburg
Frau Rave
Tel. 040/35905 -387
www.meister-bafoeg.info

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