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Verbesserte Förderung durch das Meister-BAföG
Am 1. Juli ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" (AFBG) in Kraft getreten. Damit gelten auch für das "Meister-BAföG" deutlich verbesserte Förderkonditionen, die dem Fachkräftemangel begegnen sollen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erhöhung (jetzt 210 Euro) und Zuschuss (50 %) zum Unterhaltsbeitrag für Kinder bei Vollzeitkursen
- Abschaffung des Förderungsausschlusses bei bereits selbstfinanzierter Aufstiegsfortbildung
- Darlehenserlass (25 %) bei Prüfungserfolg auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Förderung des Unterhalts während der Prüfungsphase
- Existenzgründerzuschuss (33 % Darlehenserlass) ab Einstellung eines Auszubilden-den/Angestellten
- Erleichterte Förderung für Migranten
Im Grundsatz gilt, dass allen Ausländern, die über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen, der Zugang zum Meister-BaföG ermöglicht wird. Ausländer werden gefördert, wenn sie sich vor Beginn der Maßnahme insgesamt drei Jahre im Inland
- aufgehalten und
- rechtmäßig erwerbstätig waren.
Als Erwerbstätigkeit gilt auch die Zeit in einem Berufsausbildungsverhältnis (n. Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz). Auch Asylberechtigte, denen nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Abschiebeschutz gewährt wird, sind nun in die Förderung einbezogen.
Nutzen Sie Ihre persönliche Chance aufzusteigen und werden Sei Meister/in!
Informationen
Handwerkskammer Hamburg
Frau Rave
Tel. 040/35905 -387
www.meister-bafoeg.info
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Kompetenzzentrum NOBI |



