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Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente:Was ändert sich in der Grundsicherung
Was ändert sich?
Am 1.1.2009 trat das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit wurden laut Pressemitteilung der BA die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher reduziert, vereinfacht und flexibilisiert.
Ein Kurzüberblick für Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeber und Träger:
Für Bürger:
Die so genannten "Sonstigen weiteren Leistungen" entfallen. Sie fließen ein
in das Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung und die Möglichkeiten der freien Förderung. Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager können damit laut Pressemitteilung der BA individuelle, auf den Bedarf des jeweiligen Menschen zugeschnittene Unterstützungs- und Förderleistungen gewähren.
Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum (Wieder)einstieg in den Job gewährt. Darunter fallen zum Beispiel bekannte Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung.
Neu ist, dass bestimmte Nachweise (Gesundheitspass o.ä.) unbürokratischer finanziert werden können. Auch die Finanzierung von Frisörbesuchen ist, sofern dies für die Arbeitsaufnahme nötig ist, nicht mehr ausgeschlossen.
Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen und
Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden.
Neu ist der Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die Agenturen für Arbeit werden dies bei Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer beruflichen Weiterbildung kombinieren.
Für Arbeitgeber:
Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber, analog zu den bisherigen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, bleiben erhalten, auch wenn sich Name und Rechtsgrundlage ändern. Sie sind nunmehr auf maximal vier Wochen begrenzt.
Wenig genutzte und bürokratische Förderinstrumente wie der Einstellungszuschuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer entfallen. Ebenso werden Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen, wenn Auszubildende während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnehmen, nicht mehr gewährt.
Für Träger:
Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlusses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer beruflichen Weiterbildung realisiert. Träger sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einrichten und zertifizieren lassen. Die neuen Maßnahmen zur „Aktivierung und Eingliederung“ (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben.
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Änderungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam. Vergabeverfahren starten also erst später. Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Agenturen für Arbeit.
Überblick über die wichtigsten Neureglungen im SGB III
Synopse zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Weitere Informationen zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumenten finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/Navigation/zentral/Buerger/Buerger-Nav.html
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